Die in Absatz 6.8.2.4.2 vorgesehenen wiederkehrenden Prfungen sind sptestens
- fr Kesselwagen, abnehmbare Tanks und Batteriewagen: alle vier Jahre;
- fr Tankcontainer, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehlter) und MEGC: alle zweieinhalb Jahre
durchzufhren.